JobCenter muss Babyschwimmkurs bezahlen
13.03.2013
Nach Ansicht des Sozialgerichts Darmstadt ist ein Babyschwimmkurs vom JobCenter zu erstatten. Es handelt sich dabei um eine Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nach dem § 28 Abs. 7 SGB II. Gute Nachrichten für Mütter also aus Hessen. SG Darmstadt, Urteil vom 27. 3. 2012 – S 1 AS 1217/ 11